Gesetzlich versicherte Patienten
Für die psychotherapeutische Behandlung entstehen Ihnen keine Kosten, da sie Bestandteil des gesetzlichen Leistungskataloges sind.
Privat versicherte Patienten
Bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie werden die Kosten bei Vorliegen einer psychischen Störung in der Regel von den Krankenkassen erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von den individuellen Konditionen mit den Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte Patienten
Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre Krankenkasse bei Vorliegen einer psychischen Störung. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der GOP. Bitte erkundigen Sie sich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt und welche Formalitäten zu beachten sind.
Selbstzahlende Klienten
Das Honorar für Selbstzahler richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beratung und Supervision
Für den Bereich Beratung und Supervision wird die Vergütung im Einzelfall geklärt.