Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
bevor Sie sich zur Aufnahme einer Psychotherapie für sich oder Ihr Kind in meiner Praxis entschließen, möchte ich Ihnen einige wichtige Dinge erläutern.
Beantragung, Ablauf und Beendigung der Psychotherapie
Für gesetzlich Versicherte gilt:
Bei den ersten Terminen wird nach Klärung der Diagnose überprüft, ob die Beantragung einer Psychotherapie sinnvoll ist.
In der Regel stelle ich spätestens nach fünf Sitzungen einen Antrag zur Genehmigung der Psychotherapie an Ihre Krankenkasse. Ich werde Ihnen das entsprechende Antragsformular zur Unterschrift vorlegen und dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Durch einen zuvor von Ihrem Haus- oder Facharzt erstellten „ärztlichen Konsiliarbericht“, der dem Antragsformular beigelegt wird, soll abgeklärt werden, ob aus ärztlicher Sicht etwas gegen eine Psychotherapie spricht oder ob eine ärztliche Mitbehandlung notwendig ist.
Die Therapie kann erst durchgeführt bzw. begonnen werden, wenn die Krankenkasse mit einer Kostenzusage die Leistungspflicht anerkennt. Wenn nach dem Ablauf der genehmigten Therapiestunden eine Fortführung der Therapie erfolgen soll, werden weitere Stunden nach Absprache beantragt.
Die Therapie-Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Für Privatversicherte gilt:
Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist vorab mit dieser zu klären. Die einzelnen Krankenkassen verfahren nach unterschiedlichen Vorgehensweisen, so dass wir das Sie betreffende weitere Vorgehen erst nach der grundsätzlichen Bereitschaft zur Kostenübernahme für den jeweiligen Einzelfall klären können. Nach der Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen erhalten Sie von mir jeweils zum Quartalsende eine Rechnung. Ich berechne die Leistungen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Therapie-Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Dokumentation
Im Rahmen Ihrer Therapie werden Sie verschiedene psychologische Fragebögen ausfüllen. Sie dienen zur Stellung der Diagnose und zur Qualitätssicherung meiner Praxis. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Unterlagen (Konsiliarbericht, sonstige Berichte, Testergebnisse etc.) zehn Jahre archiviert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Unterlagen vollständig vernichtet.
Schweigepflicht
PsychotherapeutInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Der Schutz ihrer persönlichen Daten und die Wahrung der therapeutischen Schweigepflicht ist sehr wichtig. Ich halte mich streng an die gesetzlichen Vorschriften und behandle sämtliche Angaben streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte findet nur mit Ihrem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis, das Sie jederzeit widerrufen können, statt.
Mit Ihrer Unterschrift unter dem Antrag auf Psychotherapie erklären Sie sich damit einverstanden, dass ich zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit in anonymisierter Form ggf. einen schriftlichen Bericht über die Problematik und den Therapieplan erstelle, der von Ihrer Krankenkasse einem unabhängigem Gutachter zur Stellungnahme zugeleitet wird.
Regelung für Terminabsagen
Meine Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, d.h. ich reserviere im Therapiezeitraum die erforderlichen Therapiestunden. Diese finden zu mit Ihnen fest vereinbarten Zeiten statt. Ein ausgefallener und nicht rechtzeitig abgesagter Termin kann von mir als Honorarausfall in Rechnung gestellt werden.
Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, so bitte ich Sie, dies mir so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin muss ich Ihnen die Sitzung leider in Rechnung stellen, da ich diesen Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu besetzen kann. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt ein Ausfallhonorar.